Rechtsprechung
SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - doppeltes Regelleistungsvolumen für Kinderkardiologen mit spezialisierten Leistungsspektrum - Berechnung der Regelleistungsvolumina - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuerkennung einer Sonderregelung für das Regelleistungsvolumen ab dem Quartal II/05; Ermessensausübung bzgl. einer praxisbezogenen Änderung an den arztgruppenspezifischen Fallpunktzahlen zur Sicherstellung der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung bei Vorliegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB V § 85 Abs. 4 § 85 Abs. 4a
Honorarabrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung, Bemessung des Regelleistungsvolumens für einen Kinderkardiologen
Verfahrensgang
- SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05
- LSG Hessen, 19.05.2010 - L 4 KA 32/08
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R
Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung - …
Auszug aus SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05
Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (…vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, juris Rn. 36; BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, juris Rn. 23).Vergleichbares gelte für die Änderung der Behandlungsausrichtung einer zahnärztlichen Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische Behandlungen konzentriert und deshalb höhere Fallwerte erreiche (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 23).
Ein Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass sich auf eine Verletzung des Gebotes der Honorarverteilungsgerechtigkeit nur solche Vertrags(zahn)ärzte berufen können, bei denen die Anwendung der jeweils angegriffenen Honorarverteilungsregelung zu existenzbedrohenden Konsequenzen führen könnte, ist dem Vertrags(zahn)arztrecht fremd (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 25).
- BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R
Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen …
Auszug aus SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05
entschieden, dies setze voraus, dass im Leistungsangebot der betroffenen Praxis eine Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Ausrichtung zum Ausdruck komme, die messbaren Einfluss auf den Anteil der auf den Spezialisierungsbereich entfallenden abgerechneten Punkte auf die Gesamtpunktzahl der Praxis habe (…vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 - SozR 4-2500 § 87 Nr. 1, juris Rn. 23; BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31, juris Rn. 26 f.).Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (…vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).
- BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R
Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent - …
Auszug aus SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05
Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, juris Rn. 36;… BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, juris Rn. 23).Derartige mit scharfen Grenzziehungen einhergehende Härten seien - wie z.B. auch für Stichtagsregelungen anerkannt - hinzunehmen, solange sie nicht im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung willkürlich seien (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - aaO., Rn. 36).
- BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen …
Auszug aus SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05
Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 = GesR 2006, 363, juris Rn. 15 m.w.N.). - BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R
Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung - …
Auszug aus SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05
Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (…vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31). - BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R
Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Festlegung der Fallpunktzahlen …
Auszug aus SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05
entschieden, dies setze voraus, dass im Leistungsangebot der betroffenen Praxis eine Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Ausrichtung zum Ausdruck komme, die messbaren Einfluss auf den Anteil der auf den Spezialisierungsbereich entfallenden abgerechneten Punkte auf die Gesamtpunktzahl der Praxis habe (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 - SozR 4-2500 § 87 Nr. 1, juris Rn. 23; BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31, juris Rn. 26 f.). - SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 49/07
Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Zuerkennung …
Auszug aus SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05
Nicht zu berücksichtigen ist der Arztbrief nach Nr. 01601 EBM 2005, auch wenn die Beklagte bisher diese Leistung entgegen den Vorgaben im BRLV in die Regelleistungsvolumina einbezieht, was die Kammer für rechtswidrig hält (vgl. SG Marburg, Urt. v. 30.01.2008 - S 12 KA 49/07 -).
- SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Kinderarztpraxis mit …
Nach Auffassung der Kammer hat die Beklagte von ihrem Ermessen aber fehlerhaft Gebrauch gemacht (vgl. auch SG Marburg, Urt. v. 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05 - Urt. v. 20.02.2008 - S 12 KA 1292/05 - ).Von einer einfachen Vergleichbarkeit kinderärztlicher und internistischer Kardiologen geht offensichtlich auch die Beklagte nicht aus, sonst hätte sie das Regelleistungsvolumen im Fall eines anderen Kinderkardiologen, bei der Kammer anhängig gewesen unter Az.: S 12 KA 1271/05, nicht verdoppeln können.
- SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 1392/05
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Kinderarztpraxis mit …
Nach Auffassung der Kammer hat die Beklagte von ihrem Ermessen aber fehlerhaft Gebrauch gemacht (vgl. auch SG Marburg, Urt. v. 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05 - Urt. v. 20.02.2008 - S 12 KA 766/06 - ).Von einer einfachen Vergleichbarkeit kinderärztlicher und internistischer Kardiologen geht offensichtlich auch die Beklagte nicht aus, sonst hätte sie das Regelleistungsvolumen im Fall eines anderen Kinderkardiologen, bei der Kammer anhängig gewesen unter Az.: S 12 KA 1271/05, nicht verdoppeln können.
- SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 249/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des …
So ist der Kammer aus dem Verfahren mit Az.: S 12 KA 1271/05 bekannt, dass die Verdoppelung des zuvor bewilligten Regelleistungsvolumens aufgrund einer Sonderregelung der Beklagten bei einem bereits zuvor gewährten Ausgleichsbetrag nach Ziffer 7.5 HVV in Höhe von 17.279,43 Euro im Ergebnis zu einer Honorarerhöhung insgesamt um 843, 53 Euro bzw. etwa 1, 3 % führte.
- SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 18/07
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische …
So ist der Kammer aus dem Verfahren mit Az.: S 12 KA 1271/05 bekannt, dass die Verdoppelung des zuvor bewilligten Regelleistungsvolumens aufgrund einer Sonderregelung der Beklagten bei einem bereits zuvor gewährten Ausgleichsbetrag nach Ziffer 7.5 HVV in Höhe von 17.279,43 Euro im Ergebnis zu einer Honorarerhöhung insgesamt um 843, 53 Euro bzw. etwa 1, 3 % führte. - SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 12/08
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Sonderregelung für …
So ist der Kammer aus dem Verfahren mit Az.: S 12 KA 1271/05 bekannt, dass die Verdoppelung des zuvor bewilligten Regelleistungsvolumens aufgrund einer Sonderregelung der Beklagten bei. - SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 278/07
Honorarverteilungsvertrag - Internistin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie - …
So ist der Kammer aus dem Verfahren mit Az.: S 12 KA 1271/05 bekannt, dass die Verdoppelung des zuvor bewilligten Regelleistungsvolumens aufgrund einer Sonderregelung der Beklagten bei einem bereits zuvor gewährten Ausgleichsbetrag nach Ziffer 7.5 HVV in Höhe von 17.279,43 Euro im Ergebnis zu einer Honorarerhöhung insgesamt um 843, 53 Euro bzw. etwa 1, 3 % führte. - SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 527/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Abzug extrabudgetärer …
So ist der Kammer aus dem Verfahren mit Az.: S 12 KA 1271/05 bekannt, dass die Verdoppelung des zuvor bewilligten Regelleistungsvolumens aufgrund einer Sonderregelung der Beklagten bei einem bereits zuvor gewährten Ausgleichsbetrag nach Ziffer 7.5 HVV in Höhe von 17.279,43 Euro im Ergebnis zu einer Honorarerhöhung insgesamt um 843, 53 Euro bzw. etwa 1, 3 % führte. - SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 169/08
Kassenärztliche Vereinigung - keine Berechtigung zur Aufrechnung von …
So ist der Kammer aus dem Verfahren mit Az.: S 12 KA 1271/05 bekannt, dass die Verdoppelung des zuvor bewilligten Regelleistungsvolumens aufgrund einer Sonderregelung der Beklagten bei einem bereits zuvor gewährten Ausgleichsbetrag nach Ziffer 7.5 HVV in Höhe von 17.279,43 Euro im Ergebnis zu einer Honorarerhöhung insgesamt um 843, 53 Euro bzw. etwa 1, 3 % führte. - SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische …
So ist der Kammer aus dem Verfahren mit Az.: S 12 KA 1271/05 bekannt, dass die Verdoppelung des zuvor bewilligten Regelleistungsvolumens aufgrund einer Sonderregelung der Beklagten bei einem bereits zuvor gewährten Ausgleichsbetrag nach Ziffer 7.5 HVV in Höhe von 17.279,43 Euro im Ergebnis zu einer Honorarerhöhung insgesamt um 843, 53 Euro bzw. etwa 1, 3 % führte.